6. Sep 2010 - 11:41 Uhr

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Allgemeine Hinweise zum Praktikum Drucken E-Mail
Geschrieben von C. Braun   
Montag, 5. Juli 2010
  • Wenn ihr einen Beruf ausgewählt habt, der zu euch passen könnte, müsst ihr "nur noch" einen Praktikumsplatz in der entsprechenden Branche finden. Dabei können euch die Gelben Seiten oder eine Internetsuchmaschine helfen. Natürlich solltet ihr auch mögliche Kontakte über Eltern, Verwandte, Freunde oder Nachbarn nutzen. Wenn ihr gar nicht weiterkommt, könnt ihr euch auch an den BOGY-Beauftragten des Gymnasiums wenden.
  • Nicht immer ist es leicht, einen Praktikumsplatz im angestrebten Traumberuf zu finden. Damit ihr bei einer Absage noch eine attraktive Alternative finden könnt, solltet ihr möglichst früh mit der Suche beginnen. In manchen Branchen wird es schon ein halbes Jahr vor dem Praktikumstermin eng.
  • Auch wenn es schwer fällt: Von Absagen und Rückschlägen solltet ihr euch nicht gleich entmutigen lassen. Die gehören häufig eben auch zur Praktikums- und Jobsuche. Trotzdem solltet ihr weiter nach einem Praktikum suchen, das euch auch wirklich reizt und nicht nach einem, das ihr ohne Aufwand bekommen könnt, euch eigentlich aber nicht interessiert (so genanntes "Papa-Praktikum").
  • Wenn ihr auf eure Anfrage oder Bewerbung keine Antwort erhaltet, hakt mit einem freundlichen Anruf nochmal nach und lasst euch nicht auf unbestimmte Zeit vertrösten. Schließlich braucht ihr Planungssicherheit, was euren Praktikumsplatz betrifft.
  • Der BOGY-Termin liegt grundsätzlich direkt vor einer Ferienwoche. Es ist also möglich (und häufig auch empfehlenswert), das Praktikum auf zwei Wochen auszudehnen.
  • Das Praktikum kann überall in der Region, in Deutschland und im Ausland gemacht werden. Ein zusätzlicher Ortswechsel kann eine tolle Erfahrung sein. Bei der Organisation und Finanzierung von Fahrt und Unterbringung kann euch die Schule allerdings nicht unterstützen
  • Die Unternehmen und Praktikumsgeber verlangen eine Bescheinigung darüber, dass ihr über die Schule unfall- und haftpflichtversichert seid. Darum ist in Klasse 11 der Abschluss einer Schülerzusatzversicherung bei der Württembergischen Gemeindeversicherung unbedingt erforderlich, auch wenn anderweitig Versicherungsschutz besteht. Die Schülerzusatzversicherung der wgv kostet etwa einen Euro.
  • Informiert euch bei eurem Praktikumsgeber so genau wie möglich, was euch bei eurem Praktikum erwartet und was von euch verlangt wird. Wenn ihr wissen wollt, wie der Arbeitsalltag einer Rechtsanwältin aussieht, ihr aber immer nur der Rechtsanwaltsgehilfin über die Schulter schauen dürft, wird euch das Praktikum sicher nicht befriedigen. Wenn ihr bei einem Praktikum im Hotel den ganzen Tag im Service eingesetzt werdet, wird euch hinterher auch nicht klar sein, was ein Hotelfkaufmann macht.
  • Eine Vergütung (d. h. Bezahlung) der Praktika ist nicht zulässig.